Allgemeine Verkaufsbedingungen

HEROSE GMBH | Armaturen und Metalle
Elly-Heuss-Knapp-Straße 12
23843 Bad Oldesloe
Telefon: +49 (0) 4531 / 509 - 0
Telefax: +49 (0) 4531 / 509 - 120
E-Mail: info@herose.com
Internet: www.herose.com

Geschäftsführer:
Dipl.-Jur. Dirk M. Zschalich, MBE
Dr. Jens Silligmüller, MBA
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Matthias Langenohl
Amtsgericht Lübeck, HRB 1517 OD

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 118564125

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Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche Kaufverträge und Werklieferungsverträge zwischen uns und unseren gewerblichen Vertragspartnern (nachstehend „Besteller“) sowie für unsere Angebote, auch wenn wir uns im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie berufen. Abweichungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Angebot und Abschluss
    Unser Angebot ist hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Lieferumfang
    Der Leistungsumfang wird in der Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt. Bei Sonderanfertigungen sind wir zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge berechtigt.
  3. Lieferung und Lieferfristen
    Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Einzelheiten der Bestellung geklärt sind, frühestens jedoch mit der Erfüllung aller Vertragspflichten des Bestellers, die bis dahin zu erbringen sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder, sofern sich die Versendung aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, wenn die Anzeige der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist erfolgt. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Rechtzeitige und angemessen bemessene Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden. Soweit wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder andere Ereignisse bei uns oder unseren Zulieferern, die sich unserer Kontrolle entziehen, an der Einhaltung unserer Lieferpflicht für Waren gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Wird durch ein solches Ereignis die Lieferung der Ware unmöglich oder stellt die Nachlieferung für eine der Parteien eine unzumutbare Belastung dar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Verzögert sich die Leistung oder ist die Lieferung der bestellten Ware aus Gründen nicht mehr möglich, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in Ziffer 12 dieser Verkaufsbedingungen. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, dem Besteller pro Verzugswoche eine Lagergebühr in Höhe von pauschal 1 % des Rechnungswertes wöchentlich zu berechnen, insgesamt jedoch 5 %.
  4. Preise
    Unsere Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungskosten, Verladekosten, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Bestellers.
  5. Versand/Gefahrübergang
    Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Haus verlassen hat. Verzögert sich der Versand durch das Verhalten des Bestellers, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über, und der Kaufpreis wird fällig.
  6. Zahlungsbedingungen
    Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Werden von uns Skonti gewährt, so dürfen diese nicht auf neue Rechnungen angerechnet werden, solange ältere, fällige Rechnungen noch nicht bezahlt sind. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder werden fällige Zahlungen gestundet, so berechnen wir für den betreffenden Zeitraum unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird und haben wir die von uns geschuldeten Gegenleistungen erbracht, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Barzahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben davon unberührt. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Bestellers, die unmittelbar auf Nachbesserung oder Rückabwicklung gerichtet sind - wegen eines Mangels, den wir nicht durch Nacherfüllung beseitigt haben oder beseitigen können - und die auf demselben Vertragsverhältnis wie unser Zahlungsanspruch beruhen.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen vor, einschließlich Nebenkosten und Zinsen. Dies gilt auch bis zur Einlösung der Schecks für solche Zahlungen. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherung unserer Saldoforderung. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag, ohne dass uns daraus Pflichten erwachsen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung unserer Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an den neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung zu. Wird der Besteller Alleineigentümer der neuen Sache, so überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware im Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt die neue Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns.Die gelieferte Ware, gleichgültig ob unverarbeitet oder verarbeitet oder verbunden oder vermischt, darf von Wiederverkäufern nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft werden, und auch nur dann, wenn die Forderungen aus dem Weiterverkauf auf uns übergehen. Dem Besteller ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbots oder einer Abtretung ohne unsere Zustimmung im Rahmen eines Factorings. Wird in die Vorbehaltsware gepfändet oder werden unsere Rechte in sonstiger Weise durch Dritte beeinträchtigt, hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller tritt hiermit im Voraus alle Forderungen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung an uns ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der von uns gelieferten Ware jetzt oder künftig zustehen. Wir nehmen die Abtretung an. Als Warenwert gilt unser Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 10 %, der jedoch entfällt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn unsere Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiterveräußert oder die durch die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandene neue Sache weiterveräußert wird, so wird die Forderung gegen den Abnehmer des Bestellers in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware an uns abgetreten. Dies gilt auch dann, wenn unsere Ware veräußert wird, nachdem sie durch Verbindung oder Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten (nach unserer Wahl) verpflichtet. Mit der Begleichung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über. Der Besteller ist ermächtigt, den Kaufpreis bis zum Widerruf durch uns für uns einzuziehen. Nach entsprechender Aufforderung durch uns ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer über die Abtretung zu unterrichten und die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den jeweiligen Abnehmer erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. auszuhändigen.
  8. Mängelhaftung
    Sofern der Besteller Kaufmann ist, setzen die Gewährleistungsrechte des Bestellers voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nach Maßgabe von nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gießereitechnisch bedingtes Mehr- oder Mindergewicht kann nicht geltend gemacht werden. Liegt ein Mangel vor, so können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Macht der Besteller Mängelansprüche geltend, so hat er uns Gelegenheit und die erforderliche Zeit zur Prüfung seiner Beanstandung zu geben. Ist die Sache mangelhaft und hat der Besteller sie in eine andere Sache eingebaut oder mit einer anderen Sache ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechend verbunden, so steht uns - im Falle eines gegen uns erhobenen Nacherfüllungsanspruchs - innerhalb einer angemessenen Frist das Recht zu der Entscheidung zu, ob wir dem Besteller die zum Ausbau der mangelhaften Sache und zum Ein- oder Anbau der nachgebesserten Sache oder der mangelfreien Ersatzlieferung erforderlichen Arbeiten vergüten (Werkleistung), oder diese Arbeiten selbst vornehmen oder auf unsere Kosten vornehmen lassen (Selbstvornahme). Wenn wir dieses Recht nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausüben, gilt es als verwirkt. Entscheiden wir uns für die Selbstvornahme, kann uns der Besteller eine angemessene Frist zur Selbstvornahme setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Besteller berechtigt, die Arbeiten selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. In diesem Fall gilt unser Recht auf Selbstvornahme als verwirkt, und der Besteller kann diese Arbeiten auf unsere Kosten durchführen. Unser Recht, die Art der Nacherfüllung aufgrund unverhältnismäßiger Kosten gemäß § 439 Abs. 4 BGB zu verweigern, bleibt unberührt. Sofern dieser Fall nicht eintritt, haben wir dem Besteller die aufgelaufenen notwendigen Kosten für die Arbeiten zu erstatten. Mängelansprüche aus § 437 BGB verjähren zwölf (12) Monate ab dem Tag der Lieferung. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche; dies gilt auch dann, wenn die Schadensersatzansprüche darauf beruhen, dass wir uns mit der vom Besteller verlangten und von uns geschuldeten Beseitigung eines Mangels oder bezüglich einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, in Verzug befinden. Für gebrauchte Produkte übernehmen wir keine Gewährleistung. Die Bestimmungen der beiden vorstehenden Sätze lassen die Verjährungsfrist für Rückgriffsansprüche gegen den Lieferanten gemäß §§ 445b, 478 BGB unberührt. Auch Schadensersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person aufgrund eines Mangels sowie Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch die vorstehend ausgeführten Bestimmungen nicht eingeschränkt. Weitergehende Ansprüche, die durch diese Regelung nicht eingeschränkt werden, sind sonstige gewährleistungsrechtliche Schadensersatzansprüche bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Es gilt insoweit Ziffer 12 dieser Verkaufsbedingungen.
  9. Rücksendungen
    Rücksendungen, die nicht auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis frachtfrei erfolgen. Wir behalten uns vor, bei der Gutschrift des Kaufpreises einen Betrag von mindestens 30% des Nettowarenwertes abzuziehen, um die bei einer Rücksendung regelmäßig anfallenden Kosten auszugleichen. Dem Besteller steht der Nachweis frei, dass der uns durch die Rücksendung entstandene Schaden geringer ist.
  10. Kataloge
    Die Abbildungen in unseren Katalogen und Prospekten sind für die tatsächliche Ausführung nicht verbindlich. Wir behalten uns eine Änderung der Bauart vor, wenn dies aus technischen Gründen sinnvoll ist und den Vertragszweck nicht beeinträchtigt. Abweichungen von den angegebenen Maßen und Gewichten sind zulässig, wenn sie den Vertragszweck oder die Qualität nicht beeinträchtigen.
  11. Urheberrecht
    Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern und sonstigen Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Werden durch einen uns erteilten Auftrag aufgrund uns vorgelegter Zeichnungen oder Modelle Patent-, Geschmacksmuster- oder Markenrechte Dritter verletzt, so liegt die Verantwortung beim Besteller, der für den daraus entstehenden Schaden und entgangenen Gewinn bei uns als Lieferant haftet und uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen hat, es sei denn, er hat die Verletzung nicht zu vertreten.
  12. Allgemeine Haftungsregelungen
    Wir haften nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit. Als „wesentliche Vertragspflichten“ gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Unsere Haftung ist auf den vertragstypischen, unter Anlegung vernünftiger Maßstäbe vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person sowie in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz anstelle der Vertragserfüllung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für unsere Mitarbeiter, Organe und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, sonstige Regelungen
    Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist der Ort, an dem sich unser Geschäftssitz befindet. Wir sind berechtigt, den Besteller nach unserer Wahl auch vor dem Gericht zu verklagen, das für seinen Geschäftssitz zuständig ist. Liegt der Geschäftssitz des Bestellers außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelszone (EFTA), so gelten die beiden vorstehenden Sätze nicht. In diesem Fall werden alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seiner Gültigkeit von einem Schiedsgericht gemäß den Schiedsregeln des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs abschließend entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Hamburg; die Verfahrenssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Wir speichern die im Rahmen der Geschäftsbeziehung anfallenden Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.